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   LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02   

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https://dejure.org/2003,35204
LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02 (https://dejure.org/2003,35204)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 21.03.2003 - 3 S 190/02 (https://dejure.org/2003,35204)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 21. März 2003 - 3 S 190/02 (https://dejure.org/2003,35204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schenkung des Erblassers zur Beeinträchtigung des Vertragserben; Anspruch auf Herausgabe des Geschenks an den Beschenkten durch den Vertragserben; Formlose Einwilligung des Vertragserben in eine ihn benachteiligende Schenkung unter Lebenden; Begriff des "lebzeitigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bad Kreuznach, 13.08.2002 - 1 S 36/02
    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02
    Zitierung zu Leitsatz 2: Entgegen LG Bad Kreuznach, 13. August 2002, 1 S 36/02, NJW 2003, 72.

    Entgegen der Auffassung des LG Bad Kreuznach (NJW 2003, 72) besteht ein sachlicher Grund für eine analoge Anwendung.

  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80

    Schutz des Vertragserben

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02
    Erscheint nach dieser Abwägung die Schenkung als billigenswert und gerechtfertigt, greift 2287 BGB nicht ein (BGHZ 83, 44, 45, 46).

    Neben dem Bedürfnis des Erblassers, im Alter versorgt und gegebenenfalls auch gepflegt zu werden (BGHZ 83, 44, 46) wird auch die Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung des Erblassers anerkannt.

  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02
    Zur Bestimmung des lebzeitigen Eigeninteresses kommt es darauf an, ob die Gründe, die den Erblasser zu der Verfügung bestimmt haben, ihrer Art nach so sind, dass der Vertragserbe sie anerkennen und dass er die Beeinträchtigungen daher hinnehmen muss (BGHZ 77, 264, 266 ff).
  • BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 174/88

    Wirksamkeit einer formlosen Einwilligung in eine beeinträchtigende Verfügung

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02
    Doch gebietet es die Nähe eines solchen Verzichts zum Erbverzicht (§§ 2348, 2352 BGB), insoweit auf die Einhaltung der Form des § 2348 BGB zu bestehen (BGHZ 108, 252, 255 sowie Palandt, 61. Aufl., Rdz. 8).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02
    Die Grenze zwischen den Fallgestaltungen, bei denen dem Vertragserben bei ihn benachteiligenden Schenkungen, dieser Schutz zukommt, und denjenigen Fällen, in denen der Vertragserbe schutzlos bleibt, wird seit der grundlegenden Entscheidung des BGH in BGHZ 59, 343 ff. mit Hilfe der Frage nach dem "lebzeitigen Eigeninteresse" des Erblassers gezogen (Zustimmend das überwiegende Schrifttum, vgl. die Nachweise bei Münchener Kommentar zum BGB/Musielak, 3. Aufl., § 2287 Rn. 13).
  • OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02
    Ist das geschehen, hat der Vertragserbe diese Umstände zu widerlegen und damit die Begünstigungsabsicht zu beweisen (OLG Köln, FamRZ 1992, 607, 608, Palandt, a.a.O., § 2287 Rdz. 9).
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